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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 9 U 375/02   

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https://dejure.org/2011,126733
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 9 U 375/02 (https://dejure.org/2011,126733)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.01.2011 - L 9 U 375/02 (https://dejure.org/2011,126733)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - L 9 U 375/02 (https://dejure.org/2011,126733)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 9 U 375/02
    Dies führt zu der Wertbestimmung, bis zu welcher Grenze der Versicherungsschutz im Einzelfall reicht (BSG, Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 8/03 R -, SozR 4-2200 § 589 Nr. 1).

    Die betriebliche Zurechenbarkeit ist in diesem Zusammenhang ein maßgebliches Kriterium (vgl. BSG, Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 8/03 R -).

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 9 U 375/02
    Die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß müssen im Sinne des Vollbeweises, d.h. mithin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein (vgl. Urteile des BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 9/08 R -, BSGE 103, 59, 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, BSGE 96, 291 und 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196).

    Gleiches gilt für die haftungsausfüllende Kausalität, welche nicht Tatbestandsvoraussetzung des Versicherungsfalls ist (vgl. Urteil des BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, BSGE 96, 291).

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 9 U 375/02
    Der Sinn des § 551 Absatz 2 RVO ist, solche durch die Arbeit verursachten Krankheiten wie eine BK zu entschädigen, die nur deshalb nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zu BKV noch nicht vorhanden oder dem Verordnungsgeber nicht bekannt waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (vgl. Urteil des BSG vom 30. Januar 1986, - 2 RU 80/84 -, BSGE 59, 295 ff.).
  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 175/67

    Hinterbliebenenrente - Ungeklärte Todesursache - Folgen objektiver

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 9 U 375/02
    Der volle Beweis für eine Tatsache ist dann erbracht, wenn sie für das erkennende Gericht mit Gewissheit feststeht (vgl. Urteile des BSG vom 30. Januar 1970 - 2 RU 175/67, BSGE 30, 278, und 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 -, BSGE 63, 270; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Kommentar zur Unfallversicherung, § 8 SGB VII, Rd. 10).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 9 U 375/02
    Die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß müssen im Sinne des Vollbeweises, d.h. mithin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein (vgl. Urteile des BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 9/08 R -, BSGE 103, 59, 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, BSGE 96, 291 und 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 9 U 375/02
    Gewissheit in diesem Sinn bedeutet, dass ein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch keinen Zweifel hat (vgl. Urteil des BSG vom 16. Februar 1971 - 1 RA 113/70 -, BSGE 32, 203, 207).
  • BSG, 08.12.1988 - 2/9b RU 66/87
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 9 U 375/02
    Der Senat stützt sich auf die überzeugenden Gutachten bzw. gutachterlichen Stellungnahmen Prof. Dr. M. (Gutachten vom 05. Dezember 1997, gutachterliche Stellungnahme vom 29. Juli 1999 jeweils zur CLL sowie strahlenbiologisches Zusatzgutachten vom 04. Januar 2003 zum Rektumkarzinom) und Prof. Dr. T ... Dabei sind auch von der Verwaltung eingeholte Gutachten im gerichtlichen Verfahren verwertbar (vgl. Urteil des BSG vom 08. Dezember 1988 - 2/9b RU 66/87 -).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 22/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 9 U 375/02
    Die bloße Möglichkeit einer Tatsache einschließlich des Ursachenzusammenhangs reicht jedoch nicht aus (vgl. Urteil des BSG vom 22. Juni 2004 - B 2 U 22/03 R -).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 9 U 375/02
    Allerdings darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. Urteil des BGH vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67 -, BGHZ 53, 255).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 9 U 375/02
    Die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß müssen im Sinne des Vollbeweises, d.h. mithin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein (vgl. Urteile des BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 9/08 R -, BSGE 103, 59, 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, BSGE 96, 291 und 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196).
  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90

    Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO nach dem Gesamtbild

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R

    Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit -

  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2012 - L 9 U 104/11
    Voraussetzungen für die Anerkennung und Entschädigung einer BK sind eine versicherte Person, eine versicherte Tätigkeit, Verrichtung zurzeit der Einwirkungen, Einwirkungen auf den Körper von außen (arbeitstechnische Voraussetzungen), Krankheit, Berufskrankheitenfolge, ein Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Verrichtung zur Zeit der Einwirkungen, ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Verrichtung zurzeit der Einwirkungen und den äußeren Einwirkungen (Einwirkungskausalität), ein ursächlicher Zusammenhang zwischen äußeren Einwirkungen und Gesundheitsschaden - Krankheit - (haftungsbegründende Kausalität), ursächlicher Zusammenhang zwischen Krankheit und Berufskrankheitenfolge und gegebenenfalls der Zwang zum Unterlassen aller gefährdenden Tätigkeiten (vgl. zu diesen Anforderungen Urteil des Senats vom 25. Januar 2011 - L 9 U 375/02 - und vom 12. Dezember 2011 - L 9 U 118/07 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 205/09
    Voraussetzungen für die Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit sind eine versicherte Person, eine versicherte Tätigkeit, Verrichtung zurzeit der Einwirkungen, Einwirkungen auf den Körper von außen (arbeitstechnische Voraussetzungen), Krankheit, Berufskrankheitenfolge, ein Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Verrichtung zurzeit der Einwirkungen, ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Verrichtung zurzeit der Einwirkungen und den äußeren Einwirkungen (Einwirkungskausalität), ein ursächlicher Zusammenhang zwischen äußeren Einwirkungen und Gesundheitsschaden - Krankheit - (haftungsbegründende Kausalität), ursächlicher Zusammenhang zwischen Krankheit und Berufskrankheitenfolge und gegebenenfalls der Zwang zum Unterlassen aller gefährdenden Tätigkeiten (vgl. ausführlich zu diesen Anforderungen: Urteil des Senats vom 25. Januar 2011 - L 9 U 375/02 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2011 - L 9 U 137/08
    Tatbestandsvoraussetzung einer BK ist danach ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (Einwirkungskausalität) einerseits und zwischen der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung andererseits (haftungsbegründende Kausalität), (vgl. zu diesen Anforderungen Urteil des Senats vom 25. Januar 2011 - L 9 U 375/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2011 - L 9 U 118/07
    Voraussetzungen für die Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit sind eine versicherte Person, eine versicherte Tätigkeit, Verrichtung zurzeit der Einwirkungen, Einwirkungen auf den Körper von außen (arbeitstechnische Voraussetzungen), Krankheit, Berufskrankheitenfolge, ein Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Verrichtung zurzeit der Einwirkungen, ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Verrichtung zurzeit der Einwirkungen und den äußeren Einwirkungen (Einwirkungskausalität), ein ursächlicher Zusammenhang zwischen äußeren Einwirkungen und Gesundheitsschaden - Krankheit - (haftungsbegründende Kausalität), ursächlicher Zusammenhang zwischen Krankheit und Berufskrankheitenfolge und gegebenenfalls der Zwang zum Unterlassen aller gefährdenden Tätigkeiten (vgl. ausführlich zu diesen Anforderungen: Urteil des Senats vom 25. Januar 2011 - L 9 U 375/02 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 55/07
    Voraussetzungen für die Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit sind eine versicherte Person, die Verrichtung einer versicherten Tätigkeit, die Verrichtung zurzeit der Einwirkungen, eine Einwirkung von außen auf den Körper (arbeitstechnische Voraussetzungen), eine Krankheit, eine Berufskrankheitenfolge, ein Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Verrichtung zurzeit der Einwirkung, ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Verrichtung zurzeit der Einwirkungen und den äußeren Einwirkungen (Einwirkungskausalität), ein ursächlicher Zusammenhang zwischen äußeren Einwirkungen und Gesundheitsschaden - Krankheit - (haftungsbegründende Kausalität), ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Krankheit und Berufskrankheitenfolge sowie gegebenenfalls der Zwang zum Unterlassen aller gefährdenden Tätigkeiten (vgl. zu diesen Anforderungen ausführlich: Urteil des Senats vom 25. Januar 2011 - L 9 U 375/02 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 9 U 97/08
    Tatbestandsvoraussetzung einer BK ist danach ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (Einwirkungskausalität) einerseits und zwischen der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung andererseits (haftungsbegründende Kausalität), (vgl. zu diesen Anforderungen Urteil des Senats vom 25. Januar 2011 - L 9 U 375/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 333/09
    Voraussetzungen für die Feststellung einer BK sind eine versicherte Person, eine versicherte Tätigkeit, Einwirkungen von schädigenden Stoffen, Belastungen usw. auf den Körper von außen (arbeitstechnische Voraussetzungen), ein ursächlicher Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und äußerer Einwirkung (Einwirkungskausalität), Gesundheitsschaden, ursächlicher Zusammenhang zwischen äußerer Einwirkung und Gesundheitsschaden (haftungsbegründende Kausalität) und ggf. den Zwang zum Unterlassen aller gefährdenden Tätigkeiten (vgl. zu diesen Anforderungen Urteil des Senats vom 25. Januar 2011 - L 9 U 375/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2012 - L 9 U 147/06
    Voraussetzungen für die Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit sind eine versicherte Person, die Verrichtung einer versicherten Tätigkeit, die Verrichtung zurzeit der Einwirkungen, eine Einwirkung von außen auf den Körper (arbeitstechnische Voraussetzungen), eine Krankheit, eine Berufskrankheitenfolge, ein Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Verrichtung zurzeit der Einwirkung, ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Verrichtung zurzeit der Einwirkungen und den äußeren Einwirkungen (Einwirkungskausalität), ein ursächlicher Zusammenhang zwischen äußeren Einwirkungen und Gesundheitsschaden - Krankheit - (haftungsbegründende Kausalität), ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Krankheit und Berufskrankheitenfolge sowie gegebenenfalls der Zwang zum Unterlassen aller gefährdenden Tätigkeiten (vgl. zu diesen Anforderungen ausführlich: Urteil des Senats vom 25. Januar 2011 - L 9 U 375/02 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2011 - L 9 U 177/08
    Voraussetzungen für die Anerkennung und Entschädigung einer BK sind eine versicherte Person, eine versicherte Tätigkeit, Verrichtung z. Zt. der Einwirkungen, Einwirkungen auf den Körper von außen (arbeitstechnische Voraussetzungen), Krankheit, BK-Folge, ein Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Verrichtung z. Zt. der Einwirkungen, ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Verrichtung z. Zt. der Einwirkungen und den äußeren Einwirkungen (Einwirkungskausalität), ein ursächlicher Zusammenhang zwischen äußeren Einwirkungen und Gesundheitsschaden (Krankheit) (haftungsbegründende Kausalität), ursächlicher Zusammenhang zwischen Krankheit und BK-Folge und ggf. Zwang zum Unterlassen aller gefährdenden Tätigkeiten, (vgl. zu diesen Anforderungen Urteil des Senats vom 25. Januar 2011 - L 9 U 375/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 9 U 217/08
    Tatbestandsvoraussetzung einer BK ist danach ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (Einwirkungskausalität) einerseits und zwischen der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung andererseits (haftungsbegründende Kausalität), (vgl. zu diesen Anforderungen Urteil des Senats vom 25. Januar 2011 - L 9 U 375/02; vom 29. März 2001 - L 9/3 U 197/00).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2011 - L 9 U 77/02
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